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Information

Allgemeine Geschäftsbedingungen

SuperSkiCard

1. Allgemeines und Leistungsumfang

Die Schmittenhöhebahn AG ist Vertreter aller bei der SuperSkiCard teilnehmenden Seilbahn- und Liftgesellschaften, die unter www.superskicard.com/skiregionen ersichtlich sind. Die SuperSkiCard, d.h. die SuperSkiCard Premium, das SuperSkiCard 10 Tage Wahlabo und die SuperSkiCard 1-14 Tage Skipässe (in der Folge gemeinsam: „die SuperSkiCard) kann entweder online über Website www.superskicard.com oder bei den teilnehmenden Seilbahn- und Liftgesellschaften und sonstigen auf der Website www.superskicard.com veröffentlichten Vertragspartnern erworben werden. Es gelten in jedem Fall die vorliegenden AGB. Die Schmittenhöhebahn AG wird im Fall des Online-Verkaufes über die Website als Vermittler im Verkauf der SuperSkiCard tätig. Vertragspartner des Kunden aus dem Kauf der SuperSkiCard sind jeweils die teilnehmenden Seilbahn- und Liftgesellschaften.

Die SuperSkiCard berechtigt den Kunden zur Benutzung der von den teilnehmenden Seilbahn- und Liftgesellschaften im jeweiligen Umfang betriebenen Anlagen und Pisten und (soweit von den teilnehmenden Lift- und Seilbahngesellschaften organisiert) des örtlichen Skibusses während Betriebs- und Öffnungszeiten in der Wintersaison (davon ausgenommen sind Nachtskilauf bzw. Abendangebote z.B. Rodeln sowie Sonderfahrten außerhalb der gewöhnlichen Betriebszeiten). Die Seilbahn- und Liftgesellschaften betreiben ihre Seilbahn- und Liftanlagen sowie die Pisten selbständig und eigenverantwortlich.

2. Vertragsabschluss

2.1 Die Online-Bestellung des Kunden setzt eine vollständige und korrekte Eingabe aller im Buchungsfenster vorhandener Pflichtfelder sowie das ausdrückliche Anerkennen der AGB mittels der im Buchungsfenster vorgesehenen Applikation voraus. Falschangaben können zum ersatzlosen Entzug der Berechtigung und zum Beförderungsausschluss führen. SuperSkiCard Premium, SuperSkiCard 10-Tage-Wahlabo und SuperSkiCard Skipässe von 8 bis 14 Tagen sind nur mit einem aktuellen Foto buchbar. Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen seiner Kontaktdaten (Namen, Wohnanschrift, E-Mailadresse) unverzüglich bekanntzugeben. Nach Eingabe der Daten und Anklicken des Buttons „zahlungspflichtig bestellen“ stellt dies rechtlich ein Anbot auf Abschluss eines Kaufvertrages über die SuperSkiCard dar. Die Annahme des Kaufanbotes bleibt ausdrücklich vorbehalten. Es besteht keine Verpflichtung das Angebot des Kunden anzunehmen. Der Kunde erhält längstens binnen 10 Tagen an die bekannt gegebene Adresse eine E-Mail, mit dem gegebenenfalls eine Annahme des Kaufanbotes erfolgt. Die Regelungen gelten sinngemäß bei Kauf der SuperSkiCard bei einer der teilnehmenden Seilbahn- und Liftgesellschaften oder einem sonstigen Vertragspartner; dies mit der Maßgabe, dass einem Kunden, der Verbraucher i.S. des KSchG ist, bei Online Bestellungen ein Widerrufsrecht zusteht; die Widerrufsbelehrung und ein Widerrufsformular sind verlinkt.

2.2 Die von der SuperSkiCard umfassten Leistungen können nach Erhalt des jeweiligen Datenträgers im entsprechenden Gültigkeitszeitraum und nach Inbetriebnahme der Seilbahn- und Liftanlagen der teilnehmenden Seilbahn- und Liftgesellschaften in Anspruch genommen werden.

3. Kosten/Zahlung

3.1 Der Verkauf der Superskicard erfolgt zu den (a) auf der Website www.superskicard.com bzw. zu den (b) in den, bei den Seilbahn- und Liftgesellschaften aufliegenden Preislisten, Preisaushängen, Foldern etc. („die Tarifaushänge“) angeführten aktuellen Tarifen. Bei Kauf der SuperSkiCard wird an den Ticketverkaufsstellen (ausgenommen Webshop) eine Depotgebühr (KeyCard Pfand) verrechnet, deren Höhe ebenfalls aus den Tarifaushängen ersichtlich ist. Im Webshop ist die wiederaufladbare KeyCard zu kaufen und kann mindestens 5 Jahre lang zur Buchung von Onlinetickets genutzt werden. Sie wird gemeinsam mit dem Rechnungsbetrag eingehoben. Die Depotgebühr und die angeführten Tarife beinhalten jeweils die gesetzliche Umsatzsteuer. Der Kauf der SuperSkiCard kann bspw. mit Kreditkarte (Visa, Mastercard, Amex oder Diners Club), PayPal, Vorabüberweisung oder in bar bei den Seilbahn- und Liftgesellschaften erfolgen.

3.2 Für eine verloren gegangene oder beschädigte SuperSkiCard Premium oder ein SuperSkiCard 10-Tage-Wahlabo kann gegen eine Bearbeitungsgebühr von 15 Euro (zzgl. KeyCard Pfand) eine neue SuperSkiCard Premium oder ein SuperSkiCard 10-Tage-Wahlabo ausgestellt werden. Die Neuausstellung erfordert die Vorlage des Sperrbelegs und eines amtlichen Lichtbildausweises. Wenn die SuperSkiCard am Tag der Verlustanzeige bereits verwendet wurde, beschränkt sich die Gültigkeitsdauer der neu ausgestellten SuperSkiCard auf die diesem Tag folgenden Tage.

4. Versand

Bei Online-Bestellung wird die SuperSkiCard binnen zwei Werktagen nach Annahme der Bestellung versendet. Für die Beförderungsdauer der Post kann keine Verantwortung übernommen werden. Im Regelfall dauert die Zustellung nach Absendung mindestens drei Werktage.

5. Nutzung der Dienstleistungen

Für die Nutzung der SuperSkiCard-Dienstleistungen gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Beförderungsbedingungen der jeweiligen Seilbahn- und Liftgesellschaften; diese sind auf den jeweiligen Websites abrufbar und vor Ort ausgehängt. Es gelten ferner die behördlich vorgegebenen Vorschriften und Maßnahmen im Zusammenhang mit Pandemien (z.B. Covid-19) sowie sonstiger behördlich verordneter Maßnahmen.

Sofern die Mitgliedsgesellschaften des SuperSkiCard-Verbundes leistungsbereit sind und die in Betrieb befindlichen Liftanlagen eine Benutzung der entsprechenden Pisten zulassen, hat der Kunde kein Rücktrittsrecht bei Schlechtwetter, Lawinengefahr, unvorhergesehener Abreise des Kunden, vorübergehenden Betriebsunterbrechungen, witterungsbedingten Betriebseinstellungen von einzelnen Anlagen oder Skigebieten, Sperrungen einzelner Skiabfahrten oder Skigebiete, Überfüllung von Pisten und Krankheit des Ticketbesitzers. Es gibt daher in diesen Fällen keinen Anspruch auf Rückerstattung und der Kunde ist nicht von seiner Zahlungsverpflichtung entbunden.

Die SuperSkiCard Premium berechtigt zur Nutzung der am Nutzungstag jeweils in Betrieb befindlichen Anlagen an 15 Tagen nicht vor dem 12. Oktober 2024 und nicht nach dem 1. Mai 2025. Die Mitglieder des SuperSkiCard-Verbundes erklären sich jedoch – bis auf Widerruf – freiwillig dazu bereit, berechtigten Inhabern von SuperSkiCard Premium auch über 15 Tage hinaus die Nutzung der Anlagen zu gestatten. Die tatsächliche Nutzung der SuperSkiCard Premium fällt in die Sphäre des Kunden, soferne die Partner der SuperSkiCard deren Liftanlagen in Betrieb haben. Bei einer Nutzung von weniger als 15 Tagen besteht demnach kein Anspruch auf Rückerstattung.

Ausdrücklich wird festgehalten, dass keine (anteilige) Rückerstattung geltend gemacht werden kann, wenn die Partner der SuperSkiCard leistungsbereit sind, der Nutzer diese Leistungen aber auf Grund persönlicher Überlegungen/Entscheidungen nicht in Anspruch nimmt; sollten daher z.B. behördliche Maßnahmen für die Inanspruchnahme der Leistungen der Partner der SuperSkiCard angeordnet werden (z.B. Verpflichtung zur Vorlage eines negativen Testnachweises, eines Impfnachweises, etc.) und sollte der Nutzer diese Nachweise nicht erbringen können oder wollen, so kann kein Anspruch auf eine (anteilige) Rückvergütung geltend gemacht werden.

Festgehalten wird weiters, dass die Einhaltung der jeweils behördlich vorgeschriebenen COVID-19 oder sonstiger Schutzmaßnahmen zur Eindämmung einer Pandemie ausschließlich in der Verantwortung des Nutzers liegt. Sollte der Nutzer behördlich vorgeschriebene Maßnahmen nicht einhalten können oder wollen, so darf seine Beförderung nicht erfolgen und kann kein Anspruch auf eine (anteilige) Rückvergütung geltend gemacht werden.

Ebenso besteht kein Anspruch auf eine (anteilige) Rückvergütung oder Verlängerung der SuperSkiCard, wenn Partner der SuperSkiCard einzelne oder mehrere Liftanlagen wegen behördlich verordneter Beschränkungsmaßnahmen auf Grund einer geringen Nutzerfrequenz außer Betrieb nehmen, da der Nutzer dennoch die Möglichkeit hat, den Großteil der angebotenen Leistungen in Anspruch zu nehmen.

6. Haftung

Die Haftung für Schäden wird auf Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit eingeschränkt. Schadenersatzansprüche für leichte Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen. Ansprüche aus dem Titel des Schadenersatzes sind bei der jeweils den Schaden zu verantwortenden Seilbahn- und Liftgesellschaft geltend zu machen.

Die Leistungserbringung kann aufgrund technischer Störungen, bei Schneemangel, bei höherer Gewalt oder bei Naturkatastrophen wie Sturm, Gewitter, Starkregen, Schneechaos, Lawinengefahr oder sonstiger Betriebsstörungen bei einzelnen oder mehreren Seilbahn- und Liftgesellschaft vorübergehend ganz oder teilweise eingeschränkt sein. Die SuperSkiCard ist ein überregionales Produkt, das bei allen teilnehmenden Seilbahn- und Liftgesellschaften genutzt werden kann. Es wird keine Gewähr für die ununterbrochene Verfügbarkeit der angebotenen Leistungen der SuperSkiCard bei jeder einzelnen Seilbahn- und Liftgesellschaft an jedem Tag geleistet.

Es gibt keine Verpflichtung, dass sämtliche Anlagen ständig zur Verfügung stehen. Das Angebot an nutzbaren Anlagen kann sich sowohl täglich als auch im Laufe des Tages ändern. Das jeweilige zur Verfügung stehende Angebot ergibt sich (tages)aktuell an den jeweiligen Kassen, an den elektronischen Panoramatafeln, aus den jeweiligen Infokanälen des Skigebietes und bei den jeweiligen Aufstiegshilfen sowie auch aus dem Internet. Die Einschränkung des Angebots an Anlagen sowie ein eingeschränktes Angebot an Anlagen führen zu keinem Anspruch auf Reduktion oder Rückvergütung des für einen Skipass bezahlten Entgelts. Schadenersatz- und Bereicherungsansprüche des Inhabers eines Skipasses aus diesen Gründen sind ebenfalls ausgeschlossen.

7. Rückerstattung bei behördlichen Betriebssperren

Sind die teilnehmenden Seilbahn- und Liftgesellschaften mit allen Liften und Seilbahnanlagen an der Leistungserbringung in sämtlichen Regionen, in denen die SuperSkiCard Gültigkeit hat, durch eine Epidemie oder Pandemie oder sonstigen behördlichen Verordnungen (z.B. Energie-Lenkungsmaßnahmen) verhindert und kommt es dadurch zu einer gänzlichen Betriebsschließung der betroffenen Seilbahn- und Liftgesellschaften in einem Zeitraum von zumindest 4 Wochen ab dem Kaufdatum der SuperSkiCard, werden die vom Kunden geleisteten Kosten für die SuperSkiCard für die Zeit der gänzlichen Betriebsschließung wie folgt zurückerstattet:

• bei den SuperSkiCard 1-14 Tagesskipässen auf Grundlage der tatsächlich möglichen Nutzung (Beispiel: kommt es nach dem 3. Tag der Gültigkeit eines 6-Tagesskipasses zur Schließung, erhält der Kunde die Differenz zwischen dem Kaufpreis für einen 3-Tagesskipass und dem von ihm für den 6-Tagesskipass bezahlten Kaufpreis zurückerstattet);

• bei einem SuperSkiCard 10 Tage Wahlabo werden dem Kunden die nicht konsumierten Tage des SuperSkiCard 10 Tage Wahlabos aliquot zurückerstattet (Gutschrift);

• bei der SuperSkiCard Premium, erworben zum Vorverkaufs- oder Normalpreis, erfolgt die Rückerstattung auf Grundlage einer Amortisationsberechnung, wobei jeweils festgestellt wird, ob sich die Kosten der SuperSkiCard Premium durch die Inanspruchnahme durch den Kunden bereits amortisiert haben. Dies ist der Fall, wenn die Karte an 15 oder mehr Tagen genutzt wurde. Die Berechnung erfolgt daher durch Division des Kaufpreises durch 15 (Tage) und Multiplikation mit der Anzahl der nicht genutzten Tage. Eine Rückerstattung ist damit jedenfalls ausgeschlossen, wenn der Kunde die SuperSkiCard Premium bereits an 15 oder mehr Tagen genutzt hat. Bei Erwerb einer SuperSkiCard Premium während eines Lockdowns oder danach hat der Kunde für den Zeitraum des laufenden oder bereits abgelaufenen Lockdowns keinen Anspruch auf Rückerstattung.

Der Rückerstattungsanspruch kann bei jeder teilnehmenden Seilbahn- und Liftgesellschaft, frühestens mit Saisonende, geltend gemacht werden.

8. Rückvergütung bei Verletzungen oder Erkrankungen

Ist der Kunde durch eine schwere Verletzung oder Erkrankung, an der Ausübung des Skisports verhindert, besteht kein Anspruch auf Rückersatz. Die Seilbahn- und Liftgesellschaften behalten sich aber, Kulanz halber, eine Rückvergütung der Kosten der SuperSkiCard nach jeweiligem Ermessen vor. Voraussetzung ist die Vorlage eines ärztlichen Attestes eines ortsansässigen Arztes. Eine Rückvergütung der SuperSkiCard Premium nach dem 28.2. eines Kalenderjahres ist ausgeschlossen. Die Verletzung oder Erkrankung ist umgehend bekannt zu geben.

9. Missbrauch

Die SuperSkiCard ist (auch innerhalb einer Familie) nicht übertragbar. Jeder Missbrauch führt zum ersatzlosen Entzug der Karte. Der Kunde ist ferner zum Ersatz der Kosten einer Tageskarte und eines sich aus den Tarifbedingungen der teilnehmenden Seilbahn- und Liftgesellschaft ergebenden Bußgeldes (mindestens € 40,-) verpflichtet. Die Karte ist so zu verwahren, dass auch ein Missbrauch durch Dritte ausgeschlossen ist. Die Einbringung einer Strafanzeige bleibt ausdrücklich vorbehalten.

10. Datenschutz

Der Schutz der persönlichen Daten unserer Kunden ist den Seilbahn- und Liftgesellschaften ein besonderes Anliegen. Die Daten der Kunden werden daher ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere DSGVO und DSG) verarbeitet. Es wird auf die Datenschutzerklärung der teilnehmenden Seilbahn- & Liftgesellschaften, die auf deren Websites veröffentlicht sind, verwiesen.

11. Rechtswahl und Gerichtsstand

Es gilt materielles österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts als vereinbart.

Sofern der Kunde Verbraucher im Sinne des KSchG ist, ist für allfällige Rechtsstreitigkeiten jenes Gericht zuständig, in dessen Sprengel der Wohnsitz, der gewöhnliche Aufenthalt oder der Ort der Beschäftigung liegt. Wenn der Kunde Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in der EU ist, kann er eine Klage wahlweise bei dem sachlich zuständigen Gericht in Salzburg einbringen, oder vor dem Gericht des Ortes, an dem der Verbraucher seinen Wohnsitz hat.

In allen anderen Fällen wird das sachlich zuständige Gericht am Sitz der jeweils beklagten Gesellschaft vereinbart.

Stand: Juni 2024