Super informiert. Super Winter.
Zusatzerklärung
für den Kauf von SuperSkiCard Tickets
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass in Umsetzung der von der Bundesregierung erlassenen COVID-19-Schutzmaßnahmen das Beförderungsticket ab Inkrafttreten der jeweiligen Verordnung nur im Zusammenhang mit einem vom Fahrgast zu erbringenden gültigen Nachweis über eine geringe epidemiologische Gefahr entsprechend der jeweiligen Verordnung (geimpft, genesen oder getestet) zur Benutzung der Seilbahnanlage berechtigt.
Für den Fall, dass die Laufzeit des gekauften Tickets (Saisonkarte, Wahlabo, Mehrtagesskipass) über die Geltungsdauer dieses Nachweises hinausgeht, liegt es ausschließlich in der Verantwortung des Fahrgastes, diesen Nachweis rechtzeitig vor Ablauf zu verlängern und zur Kontrolle vorzulegen.
Im Falle eines übertragbaren Tickets, oder im Falle des Erwerbs für Dritte, darf dieses Ticket nur an Personen weitergegeben werden, die zum Zeitpunkt der Verwendung über den erforderlichen gültigen Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr verfügen.
Sollte ein Fahrgast behördlich vorgeschriebene COVID-19-Schutzmaßnahmen nicht einhalten können oder wollen, so ist der Betreiber der Anlage verpflichtet, die Beförderung abzulehnen. Ein Anspruch auf eine (anteilige) Rückvergütung kann in diesen Fällen nicht geltend gemacht werden.
Mit dem Kauf eines SuperSkiCard Tickets (Saisonkarte, Wahlabo, Mehrtagesskipass oder Skipass), stimme ich folgenden Punkten zu:
- Ich habe den obenstehenden Hinweis auf die COVID-19-Bestimmungen betreffend den Seilbahn- und Skibetrieb für 2021/22 zur Kenntnis genommen.
- Mir ist bewusst, dass ich verpflichtet bin, für die Nutzung der erworbenen Saison- bzw. Jahreskarte die jeweils gültigen gesetzlichen/behördlichen Vorgaben einzuhalten und dass die Nutzung allenfalls nur eingeschränkt, reduziert oder in gewissen Zeiträumen überhaupt nicht möglich sein könnte.
- Im Falle der Weitergabe des Tickets werde ich kontrollieren, ob die betreffende Person zum Zeitpunkt der Verwendung über den erforderlichen gültigen Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr verfügt.